Impressum

Walter und Louise M. Davidson Stiftung
c/o Bank Vontobel AG
Gotthardstrasse 43
CH-8002 Zürich
Telefon +41 (0)58 283 52 00
E-Mail

Firmennummer: CH02079009323
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID): CHE 104.055.638
Handelsregistereintrag

 

Peter Bockhoff Stiftung
c/o Bank Vontobel AG
Gotthardstrasse 43
CH-8002 Zürich
Telefon +41 (0)58 283 75 72
E-Mail

Firmennummer: CH02070019161
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID): CHE 456.934.566
Handelsregistereintrag

 

CAMMAC Stiftung
c/o Bank Vontobel AG
Gotthardstrasse 43
CH-8002 Zürich
Telefon +41 (0)58 283 50 50
E-Mail

Firmennummer: CH02070010800
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID): CHE 110.153.717
Handelsregistereintrag

 

Spendenstiftung Bank Vontobel
c/o Bank Vontobel AG
Gotthardstrasse 43
CH-8002 Zürich
Telefon +41 (0)58 283 60 00
E-Mail

Firmennummer: CH02070011001
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID): CHE-110.234.592
Handelsregistereintrag

 

Zuständige Aufsichtsbehörde

Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA
Monbijoustrasse 49/51
CH-3003 Bern

 

Erklärung zur Verhinderung von Bestechung und Korruption

Die Walter und Louise M. Davidson Stiftung, die Peter Bockhoff Stiftung, die CAMMAC Stiftung, und die Spendenstiftung Bank Vontobel (nachfolgend «Stiftung») setzen sich dafür ein, Bestechung und Korruption zu verhindern. Die Stiftung verpflichtet sich, die Antikorruptionsgesetze, -vorschriften und -bestimmungen, die im Zusammenhang mit seinen Geschäftsaktivitäten gelten, konsequent einzuhalten. Dies entspricht dem Bekenntnis der Stiftung zu einem ehrlichen und ethisch korrekten Verhalten im Rahmen der Geschäftstätigkeit.

In Bezug auf die Zahlung oder Entgegennahme von Bestechungsgeldern, einschliesslich Schmiergeldzahlungen sowie die Verschaffung oder Gewährung ungerechtfertigter Vorteile, und Korruption verfolgt die Stiftung eine Nulltoleranz-Haltung. Die Stiftung erwartet, dass alle Mitarbeiter, Personen, die Dienstleistungen für oder im Namen der Stiftung erbringen, sowie andere Drittparteien, mit denen die Stiftung eine Geschäftsbeziehung unterhält, bei der Erbringung von Dienstleistungen für oder im Namen von der Stiftung diese Grundsätze einhalten.

Die Massnahmen der Stiftung zur Verhinderung von Bestechung und Korruption umfassen:

  • Engagement und Kommunikation: Im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption pflegt die Stiftung eine entschiedene Nulltoleranz-Politik, die gegenüber allen Mitarbeitern und relevanten Drittparteien klar kommuniziert wird.
  • Bestechung und unerlaubte Transaktionen: Sämtliche Arten von Bestechung, einschliesslich Schmier- und Bestechungsgeldzahlungen und andere unzulässige Verhaltensweisen sind weder direkt noch indirekt über eine andere Person zulässig.
  • Geschenke und Einladungen: Die Mitarbeiter und Stiftungsräte der Stiftung dürfen keine Geschenke und/oder Einladungen annehmen, überreichen oder versprechen, die ein korruptes Verhalten darstellen. Ein Geschenk darf keinen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen oder direkt oder indirekt bewirken, dass eine Person ihre Rolle, Aufgabe oder ihr Amt unsachgemäss wahrnimmt bzw. ausführt oder Handlungen im Zusammenhang mit ihrer Rolle, Aufgabe oder ihrem Amt unterlässt. Die Stiftung stellt ähnliche Erwartungen an Personen, die für oder im Namen der Stiftung Dienstleistungen erbringen, und an andere Drittparteien, mit denen die Stiftung zusammenarbeitet.
  • Schulung: Die Stiftung kann für ihre Mitarbeiter Schulungen zum Thema Verhinderung von Bestechung und Korruption durchführen.
  • Reporting: Die Stiftung bestärkt die Mitarbeiter, einen Verdacht von Bestechung und Korruption zu melden. Ziel der Stiftung ist es, sicherzustellen, dass angemessene Verfahren bestehen, Verdachtsfälle entsprechend untersucht werden und gegebenenfalls erweiterte Kontrollmassnahmen umgesetzt werden.
  • Behörden, ihre Vertreter oder Vertreter von Unternehmen der öffentlichen Hand: Beziehungen zu solchen Personen unterliegen erhöhten Sorgfaltspflichten und erfordern eine besondere Achtsamkeit.
  • Politische und gemeinnützige Spenden: Die Stiftung leistet keine ungebührlichen Spenden an politische Organisationen, Kandidaten oder Initiativen. Gemeinnützige oder andere Spenden dürfen nicht dazu verwendet werden, eine Form von korruptem Verhalten zu unterstützen.
  • Zahlungs- und Finanzkontrolle: Die Verfahren der Stiftung hinsichtlich Ausgaben und Zahlungen sowie die entsprechenden Genehmigungsprozesse erfordern ein klares Verständnis dafür, weshalb und für wen eine Zahlung geleistet wird. Dadurch stellt die Stiftung sicher, dass Ausgaben und Zahlungen nur aufgrund einer klaren Grundlage getätigt bzw. geleistet werden. Die Stiftung stellt ähnliche Erwartungen an Personen, die für oder im Namen der Stiftung Dienstleistungen erbringen, und an andere Drittparteien, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet.
  • Risikobasierte Sorgfalt: Die Stiftung behandelt Personen, die für oder im Namen von der Stiftung Leistungen erbringen, nach einem risikobasierten Sorgfaltsmassstab. Personen, die als mit einem hohen Risiko behaftet gelten, werden mit grösserer Sorgfalt behandelt.
  • Risikobewertungen: Die Stiftung wendet bei allen Geschäftsaktivitäten Risikomassstäbe an, um mögliche Risiken im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption zu ermitteln, zu verringern und zu steuern.